Screening-Treffer bewerten

Worum es geht

Ein Treffer ist aufgetaucht. Jetzt kommt der Teil, den keine Software übernehmen kann: zu entscheiden, ob die gefundene Person Ihre Person ist. Diese Bewertung — und ihre Begründung — ist der eigentliche Nachweis.

Die drei Zustände

Offen. Der Treffer ist noch nicht bewertet. Ein ungeklärter Punkt in der Akte.

Bestätigt. Es handelt sich tatsächlich um Ihre Person.

Verworfen. Es ist jemand anderes — eine Namensgleichheit.

Sie kommentieren die Entscheidung. Der Kommentar ist wichtiger als der Status.

Wie Sie prüfen

Vergleichen Sie so viele Merkmale wie möglich zwischen Trefferdatensatz und Ihrer Person:

  • Geburtsdatum — das stärkste Unterscheidungsmerkmal
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Bekannte Funktionen oder Ämter
  • Wohnsitzland

Stimmen Name und Geburtsdatum überein, ist eine Namensgleichheit unwahrscheinlich. Stimmt nur der Name und weichen die übrigen Merkmale ab, ist es ziemlich sicher jemand anderes.

Bei einem Sanktionstreffer legen Sie einen strengeren Maßstab an als bei einem PeP-Treffer. Bleiben Zweifel, fragen Sie Ihren Kunden direkt — und dokumentieren Sie dessen Antwort.

Gute Kommentare

Der Kommentar muss die Entscheidung für eine dritte Person nachvollziehbar machen.

Verworfen:

Namensgleichheit. Der Trefferdatensatz nennt Geburtsdatum 14.02.1961 und Staatsangehörigkeit RU; der Beteiligte ist am 03.09.1985 in Hamburg geboren, deutsche Staatsangehörigkeit (Personalausweis geprüft am 06.08.2026). Weitere Übereinstimmungen bestehen nicht.

Bestätigt:

Übereinstimmung in Name, Geburtsdatum (11.06.1972) und Geburtsort (Warschau). Der Beteiligte ist seit 2023 Mitglied des Aufsichtsrats eines staatseigenen Unternehmens. PeP-Status wurde entsprechend gesetzt; verstärkte Sorgfaltspflichten greifen.

Nicht ausreichend:

Falscher Treffer.

Geprüft, passt nicht.

Was nach einem bestätigten Treffer passiert

PeP-Treffer. Setzen Sie den PeP-Status am Beteiligten. Das erzwingt hohes Risiko, löst die verstärkten Sorgfaltspflichten aus und begrenzt die Wiedervorlage auf zwölf Monate. Der Status wird nicht automatisch gesetzt — das bleibt Ihre Entscheidung.

Sanktionstreffer. Der ernstere Fall. Eine Geschäftsbeziehung mit einer sanktionierten Person kann unzulässig sein und straf- sowie aufsichtsrechtliche Folgen haben. Prüfen Sie die Rechtslage, bevor Sie fortfahren, und ziehen Sie Rechtsberatung hinzu. Sehen Sie außerdem, ob ein meldepflichtiger Sachverhalt vorliegt.

Gut zu wissen

Verworfene Treffer bleiben in der Akte. Das ist erwünscht — der Nachweis liegt darin, dass Sie geprüft und begründet entschieden haben.

Derselbe Treffer kann wiederkehren. Bei der jährlichen Prüfung taucht er womöglich erneut auf. Prüfen Sie kurz, ob sich der Datenbestand geändert hat, statt einfach durchzuwinken.

Ein Treffer ist keine Verdachtsmeldung. Beides sind getrennte Vorgänge. Ob eine Meldung angezeigt ist, prüfen Sie eigenständig.

Lassen Sie nichts offen liegen. Offene Treffer sind der Punkt, an dem eine Prüfung typischerweise nachfragt.

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