Sanktions- und PeP-Screening

Worum es geht

Soverra gleicht die natürlichen Personen Ihrer Fälle gegen öffentliche Sanktions- und PeP-Listen ab. Das läuft weitgehend von selbst — was Sie wissen sollten, ist wann es läuft, was es abdeckt und was es nicht kann.

Wann geprüft wird

Bei der Anlage. Sobald eine natürliche Person zu einem Fall hinzukommt, läuft automatisch ein Abgleich. Sie müssen nichts anstoßen.

Jährlich. Danach wird jede Person turnusmäßig erneut geprüft. So fallen Personen auf, die erst nach der Aufnahme auf eine Liste gekommen sind — der eigentliche Wert der laufenden Überwachung.

Manuell. Sie können jederzeit selbst eine Prüfung auslösen, etwa bei einer Namensänderung oder wenn Sie etwas gelesen haben.

Was geprüft wird

Nur natürliche Personen. Unternehmen werden nicht abgeglichen — für sie sind Registerauszug und Transparenzregister die Prüfmittel.

Abgeglichen wird gegen öffentliche Datenquellen zu Sanktionslistungen und zu politisch exponierten Personen.

Was ein Treffer bedeutet

Treffer erscheinen am Beteiligten in zwei Arten:

Sanktion — die Person steht möglicherweise auf einer Sanktionsliste. Der schwerwiegendere Fall.

PeP — die Person ist möglicherweise politisch exponiert.

Das möglicherweise ist entscheidend. Ein Treffer ist ein Prüfanlass, keine Feststellung. Der Abgleich erfolgt über Namen und weitere Merkmale; Namensgleichheiten sind häufig, besonders bei verbreiteten Namen und bei Transliterationen aus anderen Schriftsystemen.

Deshalb setzt ein PeP-Treffer auch nicht automatisch den PeP-Status. Diese Entscheidung bleibt bei Ihnen.

Was das Screening nicht leistet

Es findet keine Familienmitglieder und nahestehenden Personen. Die stehen in keiner Liste. Dafür brauchen Sie die Selbstauskunft Ihres Kunden.

Es ersetzt keine eigene Beurteilung. Was Sie aus dem Gespräch, aus Unterlagen oder aus der Presse wissen, zählt weiter.

Es ist nicht lückenlos. Öffentliche Listen bilden ab, was öffentlich ist. Eine ausbleibende Meldung ist kein Nachweis der Unbedenklichkeit.

Verfügbarkeit und Kosten

Das Screening ist ab dem Starter-Tarif enthalten. Im Free-Tarif steht es nicht zur Verfügung.

Erst- und Jahresprüfung sind inklusive. Nur zusätzliche, manuell ausgelöste Prüfungen werden gesondert berechnet — 1 Euro netto je Prüfung.

Gut zu wissen

Erfassen Sie Personen vollständig, bevor Sie prüfen. Je mehr Merkmale vorliegen — Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit —, desto besser lassen sich Namensgleichheiten ausschließen.

Bearbeiten Sie Treffer zeitnah. Ein offener Treffer ist ein ungeklärter Punkt in der Akte. Bei einer Prüfung wird gefragt, wie Sie damit umgegangen sind.

Die jährliche Prüfung ist gelebte Überwachung. Sie ist einer der Punkte, an denen sich zeigt, ob laufende Überwachung tatsächlich stattfindet — und sie steht dokumentiert in der Prüfakte.

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