Worum es geht
Bei jedem Fall, dessen Antragsteller eine juristische Person ist, verlangt Soverra eine Beschreibung der Eigentums- und Kontrollverhältnisse. Ohne sie lässt sich der Fall nicht freigeben.
Der Grund steht im Gesetz: Zu den Sorgfaltspflichten gehört, die Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners mit angemessenen Mitteln in Erfahrung zu bringen. Eine Liste von Namen genügt dafür nicht — verlangt ist der Zusammenhang.
Was hineingehört
Vier Dinge sollte die Beschreibung beantworten:
- Wer hält welche Anteile? Mit Prozentsätzen.
- Über welche Zwischengesellschaften läuft das? Die Kette von oben nach unten.
- Wer kontrolliert tatsächlich? Auch abseits der Anteile — Stimmbindungen, Sonderrechte, Treuhandverhältnisse.
- Woher wissen Sie das? Registerauszug, Gesellschafterliste, Auskunft des Kunden.
Der letzte Punkt wird oft vergessen und ist in einer Prüfung der wertvollste.
Beispiele
Inhabergeführte GmbH
Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin ist Frau Anna Meier (100 % der Anteile und Stimmrechte). Weitere Personen mit Kontrolle bestehen nicht. Grundlage: Handelsregisterauszug HRB 12345 vom 03.08.2026 und Gesellschafterliste vom 15.01.2026.
Zwei Gesellschafter mit Holding
Die Beispiel GmbH wird zu 70 % von der Meier Holding GmbH und zu 30 % von Herrn Thomas Berg gehalten. Alleingesellschafterin der Meier Holding GmbH ist Frau Anna Meier. Wirtschaftlich Berechtigte sind damit Frau Meier (mittelbar 70 %) und Herr Berg (unmittelbar 30 %). Geschäftsführung: Frau Meier. Grundlage: Handelsregisterauszüge HRB 12345 und HRB 67890, Gesellschafterlisten vom 15.01.2026, Transparenzregisterauszug vom 03.08.2026.
Keine Person über 25 Prozent
Die Beispiel GmbH hat vier Gesellschafter mit je 25 % (Liste im Fall hinterlegt). Keine Person überschreitet die Schwelle, Stimmbindungen oder Sonderrechte bestehen laut Gesellschaftsvertrag nicht. Die Ermittlung eines wirtschaftlich Berechtigten blieb daher erfolglos; als fiktiver wirtschaftlich Berechtigter wird die Geschäftsführerin Frau Anna Meier geführt. Grundlage: Gesellschafterliste vom 15.01.2026, Gesellschaftsvertrag vom 02.02.2020.
Verein
Der Beispiel e. V. hat keine Anteilseigner. Die Kontrolle liegt beim Vorstand nach § 26 BGB: Herr Peter Klein (Vorsitzender) und Frau Sabine Roth (Stellvertreterin), beide einzelvertretungsberechtigt. Grundlage: Vereinsregisterauszug VR 4321 vom 03.08.2026 und Satzung vom 11.09.2019.
So erfassen Sie es
Im Fall unter Beteiligte die Eigentums- und Kontrollstruktur öffnen und den Text eintragen. Er lässt sich jederzeit ergänzen und wird bei Änderungen protokolliert.
Ihr Kunde kann im Portal ebenfalls eine Beschreibung hinterlegen. Sehen Sie diese als Ausgangsmaterial, nicht als fertige Dokumentation — kaum ein Kunde formuliert das in prüfungstauglicher Form.
Gut zu wissen
Kurz ist in Ordnung. Bei einer inhabergeführten GmbH reichen zwei Sätze. Umfang ist kein Qualitätsmerkmal, Nachvollziehbarkeit schon.
Datieren Sie Ihre Quellen. „Laut Handelsregisterauszug" ist deutlich schwächer als „laut Handelsregisterauszug HRB 12345 vom 03.08.2026". Bei der Wiedervorlage sehen Sie dann sofort, wie alt Ihre Grundlage ist.
Bei Änderungen fortschreiben. Wechselt ein Gesellschafter, ergänzen Sie die Beschreibung, statt sie zu ersetzen. Der Verlauf zeigt dann die Entwicklung.
Der Text landet in der Prüfakte. Schreiben Sie ihn so, dass ihn eine Prüferin ohne Rückfragen versteht.
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