Zustimmung der Führungsebene

Worum es geht

Bei erhöhtem Risiko darf eine Geschäftsbeziehung nicht allein von der prüfenden Person begründet werden. Das Gesetz verlangt die Zustimmung eines Angehörigen der Führungsebene — dokumentiert, vor der Freigabe.

In Soverra ist das ein eigener Schritt mit einem eigenen Recht.

Warum es ein eigenes Recht ist

Das Recht Führungsebene: Zustimmung steckt bewusst nicht in der Rollenvorlage Prüfer. Wer prüft, soll nicht auch die Zustimmung erteilen — sonst wäre es keine zweite Instanz, sondern eine Formalie.

Sie vergeben es typischerweise an die Geschäftsführung, die Inhaberin oder den Geldwäschebeauftragten. In sehr kleinen Teams sind Prüfung und Zustimmung praktisch nicht zu trennen; dann sollte zumindest bewusst dokumentiert sein, wer zugestimmt hat.

So erteilen Sie die Zustimmung

  1. Den Fall öffnen, Bereich Verstärkte Sorgfaltspflichten
  2. Zustimmung der Führungsebene erteilen

Festgehalten werden Person und Zeitpunkt. Die Zustimmung ist personengebunden und einmalig — sie lässt sich nicht delegieren und nicht wiederholen.

Fehlt Ihnen die Schaltfläche, fehlt Ihnen das Recht. Ein Administrator kann es unter Benutzer einzeln vergeben.

Was Sie vor der Zustimmung ansehen sollten

Die Zustimmung ist eine bewusste Entscheidung über ein erhöhtes Risiko. Bevor Sie sie erteilen, lohnt der Blick auf:

  • Warum ist das Risiko hoch? Die Risikokarte nennt die Auslöser.
  • Sind die Beteiligten vollständig? Besonders die wirtschaftlich Berechtigten.
  • Ist die Mittelherkunft plausibel und mit Unterlagen hinterlegt?
  • Gibt es offene Screening-Treffer?
  • Passt die Eigentums- und Kontrollstruktur zu den vorgelegten Registerauszügen?

Wenn einer dieser Punkte offen ist, ist es zu früh. Die Zustimmung lässt sich nicht zurücknehmen.

Was danach passiert

Der Punkt ist erledigt. Sobald auch die Mittelherkunft dokumentiert ist, können Sie freigeben.

In der Prüfakte erscheint die Zustimmung mit Name, Zeitpunkt und den Auslösern der verstärkten Sorgfaltspflichten. Das ist genau der Nachweis, nach dem in einer Aufsichtsprüfung gefragt wird.

Gut zu wissen

Nur bei erhöhtem Risiko relevant. Bei niedrigem und mittlerem Risiko erscheint der Bereich gar nicht.

Sie können ablehnen. Wenn Sie als Führungsebene die Geschäftsbeziehung nicht mittragen wollen, erteilen Sie die Zustimmung nicht — dann wird der Fall abgelehnt. Der Grund gehört in die Ablehnungsbegründung.

Sorgen Sie für Vertretung. Wenn nur eine Person das Recht hat und im Urlaub ist, stehen alle Hochrisikofälle still. Zwei Personen sind das Minimum.

Verdachtsfälle sind ein anderes Thema. Das Recht Verdachtsfälle verwalten ist getrennt und dient der Vertraulichkeit, nicht dem Vier-Augen-Prinzip.

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