Worum es geht
Bei erhöhtem Risiko verlangt das Gesetz mehr als die normale Prüfung. In Soverra erscheint dann auf dem Fall der Bereich Verstärkte Sorgfaltspflichten mit zwei Punkten, die vor der Freigabe erledigt sein müssen.
Wann sie greifen
Automatisch, sobald einer dieser drei Fälle vorliegt:
- Ein Beteiligter ist als politisch exponiert erfasst — einschließlich Familienmitgliedern und nahestehenden Personen
- Eine Person hat die Staatsangehörigkeit eines EU-Hochrisikolands
- Der Fall ist insgesamt als hohes Risiko eingestuft, gleich aus welchem Grund
Der dritte Punkt gilt auch dann, wenn Sie das hohe Risiko selbst gesetzt haben. Wer bewusst hochstuft, löst die verstärkten Pflichten mit aus — das ist gewollt.
Die zwei Nachweise
Zustimmung der Führungsebene. Eine Person mit dem gesonderten Recht Führungsebene: Zustimmung muss der Begründung der Geschäftsbeziehung ausdrücklich zustimmen. Einmalig und personengebunden.
Dokumentation der Mittelherkunft. Sie halten fest, woher die eingesetzten Vermögenswerte stammen. Dieser Punkt lässt sich von jedem mit Fälle bearbeiten erfassen und später ergänzen.
Fehlt einer der beiden, scheitert die Freigabe mit einer entsprechenden Meldung.
Die dritte Folge: kürzere Wiedervorlage
Neben den beiden Nachweisen wirken verstärkte Sorgfaltspflichten auf die laufende Überwachung: Die nächste Überprüfung wird auf spätestens zwölf Monate gesetzt — auch wenn der Kundentyp ein längeres Intervall vorsieht.
Bei Kundentypen mit einmaliger Prüfung entfällt das, weil es dort keine Wiedervorlage gibt.
Mittelherkunft: was hineingehört
Gefragt ist eine plausible, überprüfbare Herkunft — keine Vermutung.
Brauchbar:
Die Gesellschaft finanziert sich aus laufenden Umsätzen im Handel mit Bürobedarf. Vorgelegt wurden der Jahresabschluss 2025 (Bilanzsumme 1,2 Mio. EUR) und die BWA für Q1–Q2 2026. Das Stammkapital wurde 2019 aus dem Verkauf eines Vorgängerunternehmens eingebracht, belegt durch den Kaufvertrag vom 14.03.2019.
Nicht brauchbar:
Einnahmen aus Geschäftstätigkeit.
Der Unterschied ist, ob die Angabe überprüfbar ist. Ergänzende Unterlagen laden Sie am Fall hoch.
Gut zu wissen
Erhöhtes Risiko heißt nicht Ablehnung. Das Gesetz verlangt genauere Prüfung, nicht Absage. Mit beiden Nachweisen können Sie ganz normal freigeben.
Die Zustimmung kommt zuletzt. Sinnvollerweise erst, wenn die Prüfung inhaltlich steht — die Führungsebene soll auf vollständiger Grundlage entscheiden.
Ein PeP-Status, der später nachgetragen wird, löst die Pflichten sofort aus. Ein zuvor freigabefähiger Fall ist dann blockiert, bis beide Nachweise vorliegen.
Prüfer haben das Zustimmungsrecht bewusst nicht. So bleibt das Vier-Augen-Prinzip gewahrt.
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