Worum es geht
Der Risikovorschlag ist eine Rechenhilfe. Die Einstufung ist Ihre Entscheidung — und Sie dürfen jederzeit davon abweichen. Verlangt wird dafür eine Begründung, und die ist der eigentliche Kern.
So stufen Sie ein
Auf der Risikokarte im Fall haben Sie zwei Wege:
Vorschlag übernehmen. Ein Klick, die vorgeschlagene Stufe wird zur dokumentierten Einstufung.
Manuell festlegen. Stufe wählen — niedrig, mittel oder hoch — und begründen.
Der zweite Weg steht immer zur Verfügung, auch wenn noch kein Vorschlag berechnet werden konnte.
Wann Abweichen richtig ist
Nach oben, wenn Ihnen etwas auffällt, das in keinem Faktor steckt:
- Ungewöhnliche Vertragsgestaltung oder auffällige Eile
- Ausweichende Antworten zur Geschäftstätigkeit
- Nutzungszweck, der nicht zum Geschäftsmodell passt
- Ein Bauchgefühl aus dem Gespräch, das Sie benennen können
Nach unten nur mit belastbarem Grund. Wenn ein Faktor formal greift, in diesem Fall aber nachweislich nichts trägt — etwa ein Auslandsbezug, der sich auf einen zweiten Wohnsitz in der Schweiz beschränkt.
Nach oben abweichen ist immer zulässig. Nach unten sollten Sie es sparsam tun und besonders sorgfältig begründen.
Die Grenze
Ein hohes Risiko aus einem PeP-Status oder einer Staatsangehörigkeit aus einem EU-Hochrisikoland lässt sich nicht wegstufen. Diese Faktoren sind gesetzlich vorgezeichnet, nicht bewertungsoffen.
Sie können den Fall trotzdem freigeben — dann eben mit erfüllten verstärkten Sorgfaltspflichten.
Die Begründung
Sie ist das, was in einer Prüfung gelesen wird. Nachvollziehbar heißt: Eine dritte Person versteht ohne Rückfragen, warum Sie so entschieden haben.
Brauchbar:
Abweichung nach oben von mittel auf hoch. Der angegebene Nutzungszweck (reine Postanschrift ohne operative Tätigkeit) passt nicht zum im Fragebogen genannten Geschäftszweck (Großhandel). Auf Nachfrage blieb die Antwort unbestimmt. Bis zur Klärung wird erhöht eingestuft.
Abweichung nach unten von mittel auf niedrig. Der Auslandsbezug beruht allein auf dem Zweitwohnsitz der Geschäftsführerin in der Schweiz. Gesellschaft, Geschäftstätigkeit und alle wirtschaftlich Berechtigten sind vollständig inländisch (Registerauszug, Gesellschafterliste, Transparenzregister).
Nicht brauchbar:
Kunde ist bekannt.
Aus Erfahrung unkritisch.
Gut zu wissen
Ohne Einstufung keine Freigabe. Eine dokumentierte Risikoklasse gehört zu den Sorgfaltspflichten.
Die Einstufung ist änderbar. Ergibt sich später etwas Neues, stufen Sie neu ein. Der Verlauf zeigt beide Stände mit Begründung — das ist erwünscht, nicht peinlich.
Hoch setzen löst Folgen aus. Die verstärkten Sorgfaltspflichten greifen und die nächste Überprüfung rückt auf spätestens zwölf Monate.
Der Vorschlag bleibt sichtbar. Auch nach einer Abweichung sehen Sie, was gerechnet wurde — die Differenz ist Teil der Dokumentation.
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