Worum es geht
Soverra schlägt für jeden Fall eine Risikoklasse vor: niedrig, mittel oder hoch. Der Vorschlag ist eine Rechenhilfe, keine Entscheidung — die Einstufung bleibt Ihre Verantwortung als Verpflichteter. Damit Sie den Vorschlag beurteilen können, legen wir hier offen, wie er entsteht.
Die Faktoren
| Faktor | Wirkung |
|---|---|
| Ein Beteiligter ist politisch exponiert | erzwingt hoch |
| Staatsangehörigkeit auf der EU-Hochrisikoliste | erzwingt hoch, löst verstärkte Sorgfaltspflichten aus |
| Staatsangehörigkeit auf der FATF-Beobachtungsliste | mindestens mittel |
| Sonstiger Auslandsbezug außerhalb EU/EWR und Schweiz | erhöht |
| Mehr als zwei wirtschaftlich Berechtigte | erhöht |
| Postfach- oder c/o-Anschrift | nur Hinweis, keine automatische Erhöhung |
| PeP-Selbstauskunft steht noch aus | nur Hinweis |
Aus den einzelnen Beiträgen ergibt sich die vorgeschlagene Stufe. Zwei erhöhende Faktoren zusammen führen zu hoch, ein einzelner zu mittel.
Ein politisch exponierter Beteiligter und eine Staatsangehörigkeit aus einem EU-Hochrisikoland wiegen jeweils für sich so schwer, dass sie den Vorschlag unabhängig von allem anderen auf hoch setzen.
Warum Postfachadressen nicht automatisch erhöhen
Eine Postfach- oder c/o-Anschrift ist ein Prüfanlass, aber kein Risiko an sich — bei Ihrem Geschäftsmodell ist sie sogar der Normalfall. Deshalb weist Soverra darauf hin, rechnet sie aber nicht in den Vorschlag ein. Ob die Konstellation im Einzelfall auffällig ist, können nur Sie beurteilen.
Mehrfache Staatsangehörigkeiten
Erfassen Sie bei einer Person mehrere Staatsangehörigkeiten, fließt jede einzelne in die Bewertung ein. Es genügt eine Staatsangehörigkeit aus einem Hochrisikoland, damit der Vorschlag auf hoch geht — auch wenn dieselbe Person daneben eine deutsche hat.
Das überrascht regelmäßig, ist aber gewollt: Für die Sorgfaltspflichten kommt es nicht darauf an, welchen Pass jemand vorlegt.
Woher die Listen kommen
Soverra führt zwei getrennte Listen: die EU-Hochrisikoliste und die FATF-Beobachtungsliste. Beide werden zentral gepflegt und aktualisiert; Sie können und müssen sie nicht selbst warten.
Auf der Risikokarte im Fall sehen Sie zu jeder Liste den Stand. Die beiden Daten können auseinanderfallen — die Gremien aktualisieren unabhängig voneinander. Für die Dokumentation ist das eher hilfreich: In der Prüfakte ist festgehalten, auf welchem Listenstand Ihre Einstufung beruhte.
Gut zu wissen
Der Vorschlag ist nicht bindend. Sie können jederzeit abweichen. Eine manuelle Einstufung verlangt eine Begründung — genau die ist es, die in einer Prüfung zählt.
Hohes Risiko blockiert die Freigabe nicht. Es löst die verstärkten Sorgfaltspflichten aus. Sobald deren beide Nachweise vorliegen, können Sie freigeben.
Nach oben abweichen ist immer zulässig. Wenn Ihnen etwas nicht geheuer ist, das in keinem Faktor auftaucht, stufen Sie höher ein und schreiben den Grund dazu.
Der Vorschlag entsteht erst, wenn die Angaben vollständig sind. Steht dort Noch nicht verfügbar, fehlen noch Angaben oder Beteiligte.
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